Begutachtung von Mängeln und Schäden an Rohbauarbeiten
Im Rahmen der örtlichen Begutachtung werden die zu begutachtenden Rohbauarbeiten hinsichtlich ihrer sichtbaren Ausführung, Beschaffenheit, Maßhaltigkeit und konstruktiven Ausführung überprüft. Die Beurteilung erfolgte soweit zugänglich und erkennbar, durch eine visuelle Prüfung mit stichprobenartiger Kontrollen der Bauteile und Anschlussbereiche. So können insbesondere die Ausführung und Beschaffenheit von Gründungen, Bodenplatten, Wänden, Stützen, Unterzügen, Decken, Treppen, Mauerwerksbauteilen sowie sonstige tragende und aussteifende Konstruktionen begutachtet werden. Ebenfalls prüfbar sind Bauteilanschlüsse, Fugen, Durchdringungen, Öffnungen, Auflagerbereiche und Übergänge zwischen unterschiedlichen Bauteilen und Baustoffen. Festgestellte Mängel und Schäden werden hinsichtlich Art, Umfang, Lage und Ausprägung eindeutig dokumentiert. Hierzu können insbesondere Rissbildungen, Abplatzungen, Ausbrüche, Verformungen, Unebenheiten, Maß- und Lageabweichungen, Fehlstellen, mangelhafte Anschlüsse, Durchfeuchtungen, Korrosionserscheinungen sowie Auffälligkeiten an Beton-, Stahlbeton- und Mauerwerksbauteilen gehören. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, der anerkannten Regeln der Technik sowie der für die jeweilige Bauleistung einschlägigen technischen Regelwerke. Soweit die Feststellungen Auswirkungen auf die Standsicherheit, Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit oder Dauerhaftigkeit eines Bauteils haben können, ist gegebenenfalls eine weitergehende fachtechnische bzw. statisch-konstruktive externe Untersuchung erforderlich.