Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden
Bauprüfung - Beratung - Gutachten

Erstberatung

Für die Einschätzung eines konkreten baulichen Mangel (Neubau oder Altbau) empfiehlt es sich häufig zunächst einmal im Rahmen einer Erstberatung die möglichen Ursachen und Verantwortlichkeiten am Objekt zu ergründen. 

Die Erstberatung umfasst bautechnische Fragen bezüglich des baulichen Zustandes von Gebäuden, ausgenommen die hautechnischen Installationen (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektrotechnik).

Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweiligen Aufwand. Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt in der Regel nicht. Diese kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich beauftragt werden. Der Abrechnungsbetrag der Erstberatung wird gegebenenfalls angerechnet, sofern eine Auftragserweiterung unmittelbar nach Durchführung des Ortstermines erfolgt.

Die Erstberatung gibt Gelegenheit vorab zu prüfen, ob eventuell eine schriftliche Stellungnahme oder ein kostenträchtiges Gutachten im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist.