Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden
Bauprüfung - Beratung - Gutachten

Sachverständige

Die Suche nach dem richtigen Sachverständigen beginnt meist im Internet. Dort findet sich unter der Rubrik «Sachverständige» eine Vielzahl von Sachverständigen und eine Vielfalt von Bezeichnungen wie beispielsweise «anerkannter Sachverständiger», «öffentlich bestellter», «vereidigter», «freier Sachverständiger», «TÜV-Sachverständiger», «DEKRA-Sachverständiger» und so weiter. 

Was bedeuten diese Zusätze, sind alle Sachverständigen für die gleichen Aufgaben qualifiziert?

Die Bezeichnung «Sachverständiger» ist grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst verleihen darf.

Der Gesetzgeber wie auch private Organisationen haben jedoch Verfahren und Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz für verschiedene Bereiche definiert. Man unterscheidet mehrere Gruppen von Sachverständigen, wobei Sachverständige ohne Weiteres mehreren Gruppen zugleich angehören können. So sind Sachverständige, die für amtlich anerkannte Prüforganisationen arbeiten, je nach Aufgabenbereichen zum Teil auch öffentlich bestellt und vereidigt oder verfügen über eine Zertifizierung. 

Selbstständige öffentlich bestellte Sachverständige sind z.B. Mitglieder von Verbänden, die ihrerseits eigene Verbandsanerkennungen aussprechen. Staatlich anerkannte Sachverständige entsprechend der Landesbauordnungen können zusätzlich über eine öffentliche Bestellung verfügen. Eine Vielzahl von Varianten ist hier möglich.