Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden
Bauprüfung - Beratung - Gutachten

Mängelfeststellungen

Ein sorgfältig fundiertes Sachverständigengutachten ist häufig mit aufwendigen ergänzenden gutachterlichen Untersuchungen verbunden (z.B. bauteilzerstörende Öffnungsarbeiten, Laboruntersuchungen, Prüfung der Gebäudestatik).

Insbesondere bei den Kontrollen der Bauausführung, Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung oder der Einschätzung von Altbauten ist es daher sinnvoll ein kostenintensives vollumfängliches Gutachten mit der nachvollziehbaren Erläuterung der Mangelursachen, technischen Verantwortlichkeiten, notwendigen Mängelbeseitigungsmaßnahmen und Mängelbeseitigungskosten zunächst einmal zurückzustellen.

Statt dessen sollte es für Ihre Entscheidungsfindung und/oder z.B. gerichtlichen Beweisantrag ausreichen, die durch bloße Inaugenscheinnahme festgestellten Mängel und Schäden in einem "Mängelfeststellungsprotokoll" schriftlich zu dokumentieren.

Das Mängelprotokoll kostet daher sehr viel weniger als ein Gutachten und reicht in der Regel aus, um Ihre berechtigten Mängelansprüche durchzusetzen. Dies sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand erörtern, um sich unnötige Privatgutachterkosten zu ersparen.