Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden
Bauprüfung - Beratung - Gutachten

Gutachten

Eine der grundlegenden sachverständigen Leistungen ist die Gutachtenerstellung durch den Sachverständigen. Gerichte, Behörden, Unternehmen und der sogenannte „Endverbraucher“ kommen in unserem schnelllebigen Geschäftsalltag ohne Sachverständigengutachten meist nicht mehr aus. 

Sei es bei Verkehrsunfällen, Bauschäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter handwerklicher Leistungen, bei Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist, oft hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter. 

Wie ein Gutachten im Einzelnen auszusehen hat, ist nicht festgeschrieben. Es gibt aber in den Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften (z.B. IHK) Aussagen zu den Anforderungen an Gutachten. Auch die Rechtsprechung und die Fachliteratur haben Anforderungen an Inhalt und Aufbau von Gutachten entwickelt. Gutachten werden in der Regel im Wesentlichen in vier Teile gegliedert:

- Deckblatt, Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung
- Dokumentation der Daten und des Sachverhalts
- Nachvollziehbare sachverständige Beantwortung der Fragestellung
- Zusammenfassung, Unterschrift und Rundstempel

Grundsätzlich unterscheidet man in Abhängigkeit des Auftraggebers Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die nachfolgenden Internetseiten.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Gutachten. Hierzu sollten zunächst einmal konkrete Fragen festgelegt werden, die aus Sachverständigensicht zu beantworten sind.